Kompanie historisch

Entstehung der Gilde

Unsere Gilde bildete sich in den Wirren der Kriege im 16. Jahrhundert zum Schutz von Hab und Gut. Diese Gründung war deshalb besonders von Nöten, da in unserem Grenzland die Überfälle feindlicher Horden besonders häufig waren.

Damit die Abwehr auch wirksam blieb, wurde die Gilde im Jahr 1567 mit ihren Statuten ins Leben gerufen. Hier ein Auszug aus Original-Niederschriften: Damit die Wahrhaftigkeit der Schützenbrüder und der jungen Schützen nicht erlahmen und der Umgang mit der Waffe geübt werden solle, wurden Übungen veranstaltet. Dazu gehörte auch, dass alle fünf Jahre in der Regel ein Schützenfest veranstaltet wurde. Derjenige, der sich dabei am meisten auszeichnete, wurde König. „Nach alter Ordnung soll ein jeder seinen Schuss nach der Scheibe tun, welcher dann im Schwarzen der nächste sein wird, der hat das Kleinod gewonnen.“ Er wurde König und durfte für die nächsten Jahre die Insignien aufbewahren.

In den ersten drei Wochen nach dem Fest musste er „das Kleinod oder den Hut an Sonntagen nacheinander in die Kirche tragen, und nicht in die Feldmark bis drei Wochen durch seien bei Strafe eines Reichstalers.“ Unter den Schützenbrüdern müssen teilweise raue Sitten geherrscht haben, sonst wäre die strengen Strafen nicht zu verstehen, die für Übertretungen der Gebote der Schützenordnung verhängt werden konnten. So musste, wer den Anordnungen der Offiziere nicht folgte, ein „Ohm Bier“ bezahlen. Ein Ohm soll über 100 Liter gewesen sein. Empfindliche Geldstrafen wurden verhängt über den – man höre und staune – der nach 9 Uhr abends (später 12 Uhr) noch auf dem Schützenplatze war, wer nicht in „ehrbaren Kleidern und sauber gewaschen vor dem Hause des Dechanten erschien“, wer „auf dem Schützenstande rauchte“, wer unentschuldigt vom „Schnade ziehen“ fern blieb oder wer sich sonst nicht „fein sittsam und in aller
Stille aufführte“.

Ebenso verboten war das Schießen „im Aus- und Eingehen im Dorfe“. Die Schützenbrüder nahmen jedes Jahr den Grenzbegang, die Schnade, vor. Sie erfolgte unter voller Bewaffnung, um dem Nachbarn das eigene Gebiet klarzumachen. Hier war allerdings das Tragen des Gewehres Pflicht. Jeder sollte „um anderer ehrlicher Leute willen von anderen Orten so damit zugegen sein“, sein eigenes Gewehr tragen. Nicht geduldet wurde es, Stöcke an Stelle der
Gewehre zu tragen. 1770 wurde dieser Artikel abgeändert „dass der Schnadezug nicht mit Fahnen, Trommeln und Gewehr gezogen werden, sondern mit Stöcken, acht alte und acht junge Schützen“. Zu einem Feste gehören auch Getränke und natürlich die Ehefrauen, welche an den Freuden teilhaben möchten. Hier sehen die Satzungen strenge Bräuche vor. „Da nun vielleicht etwas Bier zum Besten sein wird oder würde, so soll dasselbe in aller Gottesfurcht ohne Leichtfertigkeit und Schlägereien in Liebe und Einigkeit vertrunken werden.“ „Soll niemand mutwilligerweise ein Glas oder Trinkgefäß zerbrechen bei Strafe neun  Mariengroschen.“

Strenge Disziplin

Der Paragraph über die Ehefrauen ist mehr als deutlich. „So ist hiermit höchst nötig, dieweilen so große Unordnungen unterlaufen, so soll jeder Schützenbruder, wenn die Eheweiber auf einen Trunk invitieret werden, dass sie allein kommen und keinen großen Anhang von Gesinde oder sonst jemanden bei sich halten“. Sie sollen „sich fein sittsam und in aller Stille aufführen“. Wenn sie sich aber außerhalb des Schützenhauses „in Ehrbarkeit lustig machen und da sich aber wider Verhoffen ungebührlich aufführen werden“, so soll der Ehemann „wenn er nicht in der Zeit dem Übel vorbeuge, der Bestrafung halber angesehen werden“. Das 1. Schützenfest nach 1945 feierte die Gilde vom 06. bis 09. Juli 1951. Dieses Schützenfest konnte nur deshalb gefeiert werden, weil alle Schützen bereit waren, eine Anleihe für die Neuanschaffung der im 2. Weltkrieg verlorenen gegangenen Insignien zu geben. Während des Schützenfestes konnte die Anleihe und sogar zusätzlich eine Löhnung an die Schützen ausgezahlt werden. In den folgenden Jahren entwickelte sich unser Schützenfest durch Anpassen an die heutige Zeit zu einem beliebten Heimatfest. Besonders haben unsere Schützenfrauen und die zwischenzeitlich gegründete Kanonengruppe dazu beigetragen. Das Königsschießen fand zunächst auf dem alten Schützenplatz statt. Geschossen wurde auf eine Zielscheibe.

Aus Sicherheitsgründen war die Schießbahn durch Strohballen gesichert. Später wurde das Königsschießen im Schießkeller des Sportschießvereins durchgeführt. Bei beiden Verfahren konnten allerdings nur die verantwortlichen Schießleiter und die Schützen anwesend sein. Letzter Schützenkönig nach diesem Schießverfahren wurde Fritz Lamotte in 1979. Da das Königsschießen einer der Höhepunkte eines jeden Schützenfestes ist, sollte es in voller Länge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher sollte eine fest installierte Schießanlage nahe der Mehrzweckhalle errichtet werden.

Vogel_2
Der erste Schützenvogel mit
den Schützen (v.l.):
Arnold Wetekam, Friedhelm
Wetekam, Rudi Meier

Das Land gehörte dem Kommandeur (später Ehrenkommandeur) Wilhelm Wetekam, der es zu diesem Zweck zunächst an die Stadt Diemelstadt verpachtete.  Später verkaufte er dieses Land an die Stadt mit der Zweckbindung, dass dort diese Schießanlage dauerhaft errichtet wird. Nach den entsprechenden Anträgen des amtierenden Königs Fritz Lamotte und Abschluss des Genehmigungsverfahrens wurde schließlich unter der Leitung von Rainer Röling die Schießanlage, so wie wir sie heute kennen, gebaut. Dort wurde in 1983 erstmals der Schützenkönig durch ein Vogelschießen ermittelt. Dieser öffentliche Wettbewerb wird seitdem regelmäßig von allen Besuchern mit großem Interesse verfolgt. Der erste Schützenvogel wurde von August Köcher geschnitzt. Danach wurden die Vögel von Fritz  Lamotte und Rainer Röling gebaut.

 

Vogel
Noch heute verwendete
Ausführung des Vogels

 

Erster Schützenkönig bei dem Schießen auf den Vogel wurde unser Schützenbruder Manfred Mißlack. Ebenfalls in 1983 wurde unter Leitung des damaligen Kommandeurs Gerhard Wetekam der Zapfenstreich, begleitet von einem Fackelzug, eingeführt. Um das Schießen noch interessanter zu gestalten, werden seit 1992 zunächst die beiden Flügel abgeschossen. Für jeden Flügel erhält der Schütze, bei dessen Schuss der Flügel fällt, den Betrag von 50,00 Euro (früher 100,00 DM). Die Flügel werden beim Festzug am Montag in der Kompanie des Schützen mitgeführt.