Kommandeur zu Pferd

Die Kommandeure

Die Kommandeure waren immer die jeweiligen Bürgermeister. Das änderte sich ab 1927 durch Verzicht der Amtsinhaber. Die Schützenfeste 1931 bis 1979 wurden von Wilhelm Wetekam und die Schützenfeste 1983 und 1987 von Gerhard Wetekam geleitet. Im Jahre 1983 wurde Kommandeur Wilhelm Wetekam zum Ehrenkommandeur der Schützengilde Wrexen ernannt. Für die Schützenfeste 1992 und 1996 war Willi Schramm als Kommandeur verantwortlich. Seit 2000 leitet Franz Kussmann als Kommandeur die Schützenfeste.

Aus alten Aufzeichnungen wissen wir, dass in früheren Jahrhunderten die Bevölkerung unseres Raumes nur selten zur Ruhe gekommen ist. Übergriffe waren hier im Grenzland zwischen Waldeck und Westfalen und zwischen katholischen und evangelischen Christen an der Tagesordnung. Sie abzuwehren war Aufgabe der Schützengilde.  So ist es verständlich, dass hier im Diemeltal das Schützenwesen diesseits und jenseits der Landesgrenze schon sehr früh in hoher Blüte stand. Die Warburger Schützen sind wohl die älteste Vereinigung dieser Art im Diemeltal. Ihr Reglement stammt aus 1438.

Die Scherfeder Schützen, die sich heute „Heimatschutzverein“ nennen, wurden bereits 1595 erwähnt. Sie mussten damals im Fähnlein des fürstbischöflichen Drosten zu Dringenberg kämpfen, um die Holländer, die wieder einmal ins Delbrücker Land eingefallen waren, zurückzuschlagen. Die Rhoder Schützen nennen 1560 als Gründungsjahr.

Die Wrexer Schützengilde wurde 1567 gebildet, im Gegensatz zu vielen anderen, weiter landeinwärts gelegenen Waldecker Schützenvereinen, die erst rund 100 Jahre später ins Leben gerufen wurden. Um ihrer Aufgabe gewachsen zu sein, haben die Wrexer Schützen regelmäßig das Schießen geübt. Das geschah auf dem Schützenplatz, der an der Diemel gelegen war. Aus den vom damaligen Richter (Bürgermeister) Johann Köster am 26. Mai 1667 niedergeschriebenen Statuten der Schützengilde Wrexen ist zu ersehen,dass dieses Schützenschießen in strenger Ordnung vor sich ging. Geschossen wurde auf eine Scheibe, auf die jeder Schütze einen Schuß abzugeben hatte. König war derjenige, wie es wörtlich heißt, „Welcher dann im Schwarzen der nächste sein wird“. Mit der Erringung der Königswürde waren aber auch Pflichten verbunden.

So hatte der neue König – bei der im Falle der Nichtbefolgung angekündigten Strafe von 1 Reichstaler – „3 Wochen, allen Sonntag nacheinander, den Königshut in die Kirche zu tragen“. Außerdem war es gebräuchlich, dass der König den Dechanten und Offizieren „des anderen Tages“ – am Tage nach dem Ausschießen
der Königswürde – „etwas zum Besten gab“.

Weil nun zu diesem Umtrunk auch viele andere Personen erschienen, die dazu nicht geladen waren, wurde in der Ordnung von 1667 bestimmt, dass es allein dem König überlassen bleibt ob er, wie es heißt, „mehr als einige Glas Bier oder Branntwein präsentieren will.“ Damit war sichergestellt, dass ein jeder Schützenbruder, ohne Rücksicht auf sein Vermögen, König werden konnte. Aus diesem Brauch „am Tage danach etwas zum Besten zu geben“, hat sich im Laufe der Zeit der Volksfestcharakter des Schützenfestes entwickelt. Der Schützenvorstand, der alleinverantwortlich die Schützengilde leitet und der traditionell jedes Jahr an Osterdienstag tagt, legte fest, ob ein Schützenfest gefeiert werden sollte oder nicht. Dabei hat er sich, das wird aus den alten Abrechnungen deutlich, immer von der jeweiligen Kassenlage leiten lassen. Da es üblich war, die Schützen in Anerkennung ihres freiwilligen Dienstes beim Schießen durch die Schützengilde zu verpflegen, war das auch sehr wichtig. Die Einnahme der Schützengilde kam ausschließlich aus dem Pachterlös für die Schützenländer.

Da konnte eine einzige Missernte die gesamte Kalkulation über den Haufen werfen – wie das z.B. in 1834 der Fall war. Damals hatte der Schützenvorstand in Anbetracht der Kassenlage am Osterdienstag beschlossen, ein Schützenfest zu feiern. Das geschah auch am 25. und 26. Juni 1834. Die Vorbereitung des Festes hatte etliches Geld gekostet. Das ging los mit dem Kauf der Scheibe, die F. W. Scheuermann von Scheuermanns Mühle für 12 Groschen lieferte. Dann wurden bei Levi Loeb baumwollene und seidene Stoffe gekauft, aus denen offensichtlich Fahnen geschneidert wurden. Die Ausgabe dafür betrug 3 Th. 4 Gr. Friedrich Kruse lieferte den Königshut und Seidenband und bekam dafür 2 Thaler und 17 Groschen. Adam Dinger aus Rhoden lieferte für 34 Gr. Seidenband und die Witwe Ganßen hatte für das Nähen der neuen Schärpen 17 Gr. 3 Pfg. zu erhalten. Dem Wirt Fr. W. Sieke wurde  bescheinigt, dass er 2 Dreilinge Bier gebraut und auch richtig abgeliefert hat. Der Preis betrug 7 Thaler 24 Gr., wozu noch 32 Gr. für gelieferten Schnaps kamen.

Eine weitere Bierlieferung oblag Wilhelm Ramus. Seine Rechnung betrug 11 Thaler 35 Gr. Waldeckische Währung (WW). Da am 30.06.1834, vier Tage nach dem Fest, ein Hagelschaden eintrat, kam die Schützenkasse offensichtlich in Schwierigkeiten. Denn auf Anweisung des Fürstlich Waldeckischen Ober-Rentamtes der Diemel ermäßigte die Schützengilde wegen des Hagelschadens die Landpachten um ein Drittel. Dieser Einnahmeverlust war so schnell nicht zu verkraften. So kam es, dass die Witwe Ganßen ihren Arbeitslohn für das Nähen der Schärpen erst kurz vor Weihnachten erhielt, der Musikant Jürgens die restliche Bezahlung von 3 Reichsthalern Waldeckische Währung (WW) erst am 27. Januar des folgenden Jahres bekam und Wilhelm Ramus auf die Bezahlung seines Bieres gleich ein ganzes Jahr bis zum 3. Juli 1835 warten musste. Das gesamte Fest hatte 58 Thaler und 9 Groschen gekostet.