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Schießordnung der Schützengilde Wrexen

Stand: 22.02.2017

1. Jedes Mitglied der Schützengilde 1567 e.V. kann sich am Vogelschießen beteiligen.

2. Jeder Schuss auf den Vogel kostet einen bestimmten Betrag, der von Schützenfest zu Schützenfest neu festgelegt wird. In 2017: 2,00 Euro.

3. Alle Mitglieder dürfen so lange auf die Flügel schießen, bis beide Flügel abgeschossen sind. Die Entscheidung, wann ein Flügel abgeschossen ist, treffen die Schießleiter.

4. Derjenige Schütze, der einen Flügel abgeschossen hat, erhält hierfür ein Preisgeld, das ebenfalls von Schützenfest zu Schützenfest neu festgelegt wird. In 2017: 50,00 Euro.

5. Sobald beide Flügel abgeschossen wurden, dürfen sich nur noch Königsanwärter am Königsschießen beteiligen. Die Namensliste der Königsanwärter liegt beim Schießbuch aus.

6. Voraussetzung zur Anerkennung als Königsanwärter: a. Mindestalter 25 Jahre b. Nennung einer möglichen Königin c. Nennung der Bereitschaft zum Königsschießen – bis zu einem von Schützenfest zu Schützenfest neu festzulegenden Termin – bei den von der Osterdienstagssitzung im Festjahr dazu bestimmten Person(-en).

7. Alle Königsanwärter dürfen so lange in einer vorab auszulosenden Reihenfolge auf den Vogel schießen, bis der Vogel abgeschossen ist. Die Entscheidung, wann der Vogel abgeschossen ist, treffen die Schießleiter und der Kommandeur.

8. Der neue Schützenkönig erhält von der Schützengilde ein Schussgeld/Zuschuss. Der bisher von den stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern zu zahlende Festbeitrag wird nicht mehr an den König ausgezahlt, sondern verbleibt bei diesen Vorstandsmitgliedern zum Verzehr an den Königstischen. Schussgeld/Zuschuss und Festbeitrag werden von Schützenfest zu Schützenfest neu festgelegt. In 2017: Schussgeld/Zuschuss 1.000,00 Euro.

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